Dachdeckerbetrieb Falter saniert sich in Eigenverwaltung
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Dachdeckerbetrieb Falter saniert sich in Eigenverwaltung

27. März 2024 · Frankfurt · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Das hessische Unternehmen Falter hat ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt, welches vom Amtsgericht Darmstadt am 13. März 2024 angeordnet wurde. Im Rahmen des Verfahrens will sich das Dachdeckerunternehmen für die Zukunft neu aufstellen.

Die Restrukturierungsexperten Philip Konen und Kristina Breuer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH unterstützen im Verfahren als Generalhandlungsbevollmächtigte. Rechtsanwältin Sylvia Rhein von der Rhein Rechtsanwälte PartGmbB wurde vom Amtsgericht zur vorläufigen Sachwalterin bestellt, um die Eigenverwaltung im Interesse der Gläubiger zu begleiten.

Im laufenden Verfahren wird der Geschäftsbetrieb des Handwerkbetriebs vollumfänglich fortgeführt. Die Verantwortlichen haben die Beschäftigten über die aktuelle Situation informiert. Bei dem 2002 gegründeten Unternehmen arbeiten rund 35 Fachkräfte. Deren Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert.

Die Falter GmbH mit Sitz in Trebur übernimmt seit über 20 Jahren Dachdeckerarbeiten in der Rhein-Main-Region. Neben klassischen Dacharbeiten für Steil-, Flach- und Schieferdächer bei Neu- und Bestandsimmobilien gehören zum Leistungsspektrum professionelle Dachreparaturen und -aufstockungen.

Falter plant Neuausrichtung für die Zukunft

Die schwierige Branchensituation aufgrund des erheblichen Rückgangs im Wohnungsneubau und der gestiegenen Bauzinsen in den vergangenen zwei Jahren hat das Unternehmen gut gemeistert. Die Firma Falter verfügt über eine gute Auftragslage im Bestandsbau. Ursachen der aktuell herausfordernden Lage sind die Insolvenzen zweier großer Auftraggeber im Jahr 2023 und 2024, die zu erheblichen Zahlungsausfällen geführt haben. Daher stellte das Unternehmen den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung, um sich aus eigener Kraft zu sanieren und den Betrieb neu zu positionieren. Damit sollen die Sanierungschancen bestmöglich genutzt werden.

Das Unternehmen arbeitet bereits an einem Sanierungskonzept und plant eine Neuausrichtung für die Zukunft. Während in der Vergangenheit vor allem Großaufträge bearbeitet wurden, wird sich das Unternehmen künftig breiter aufstellen und mit mittelgroßen sowie kleineren Auftraggebern zusammenarbeiten und auch das Privatkundengeschäft erweitern. Zudem soll der PV-Bereich ausgebaut werden, um die Installationen von Photovoltaikanlagen auf Dächern deutlich zu steigern.

In den vergangenen Tagen hat die Geschäftsführung des Unternehmens bereits erste Gespräche mit den Geschäftspartnern geführt, die Falter in der Eigenverwaltung unterstützen. Der Geschäftsbetrieb läuft ohne Einschränkungen weiter. Geschäftsführer Dietmar Kissinger sagt: „Unser Unternehmen hat in der Vergangenheit erfolgreich gearbeitet, aber angesichts der jüngsten Zahlungsausfälle müssen wir reagieren. Daher haben wir entschieden, unser Unternehmen im Rahmen der Eigenverwaltung zu sanieren. Wir sind optimistisch, dass uns dies gelingen wird.“

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Die Geschäftsführung bleibt dabei im Amt, führt die Gesellschaft unter Aufsicht eines Sachwalters selbst durch das Verfahren und wird unterstützt von Sanierungsexperten. Mögliche Lösungen sind die Einigung mit den Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzplans oder eine Investorenlösung. Daher wird das Unternehmen in den kommenden Wochen einen Investorenprozess in die Wege leiten.

PLUTA-Rechtsanwalt Philip Konen erklärt: „Der Geschäftsbetrieb läuft weiter und die Aufträge werden wir gewohnt erfüllt. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer werden wir die Firma Falter sanieren und zukunftsfähig aufstellen.“

Die vorläufige Sachwalterin Sylvia Rhein sagt: „Aus meiner Sicht hat Falter gute Perspektiven. Die Eigenverwaltung ist ein geeignetes Sanierungsinstrument, um den Betrieb zu erhalten. In den kommenden Monaten werde ich den Restrukturierungsprozess bestmöglich unterstützen.“

PLUTA Experten

Philip Konen

Philip Konen
Rechtsanwalt

Kristina Breuer

Kristina Breuer
Rechtsanwältin, Bankkauffrau

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